Fahrerausbildung - Berlin - Brandenburg - deutschlandweit
Wir bilden Führer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) aus. Diese Ausbildung ( Gabelstaplerschein ) ist für alle Gabelstaplerfahrer und Bediener von anderen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstandplatz gesetzlich vorgeschrieben. Die Forderung nach DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27), nur geschultes Personal auf Flurförderzeugen einzusetzen, ist mit der hohen Zahl von über 50.000 meldepflichtigen Unfällen mit Staplern begründet. Ausgebildetes Personal ist nicht nur leistungsfähiger und somit wirtschaftlicher, sondern auch versichert im Schadensfall.
Was auch immer Ihre Beweggründe für die Gabelstaplerfahrerausbildung der Mitarbeiter sein mögen, es ist nicht nur vorgeschrieben, sondern richtig. Eine Investition in Arbeitsschutz ist eine lukrative Maßnahme für Ihr Unternehmen.
Natürlich bilden wir nicht nur in Ihrem Unternehmen vor Ort aus, sondern bieten diese Schulung auch an verschiedenen Standorten in Deutschland an. Auf unser Homepage finden Sie ständig Termine für den Staplerschein Berlin / Brandenburg.
Neue Staplerscheine
aufgrund konkretisierter Gesetze
Die Anforderungen an den Staplerschein sind im DGUV G 308-001 3.6 wie folgt angegeben:
"Der Fahrausweis sieht, außer den persönlichen Daten und dem Lichtbild der Bedienperson, vor, dass
Hubarbeitsbühnen-Schulung
nach DGUV G308-008
Die Schulung für Bediener von Hubarbeitsbühnen ist in Deutschland vorgeschrieben:
Diese Schulungen führen wir gern bei Ihnen im Unternehmen oder bei uns am Standort in Jüterbog auf Anfrage durch.