Gabelstapler dürfen nur auf für sie vorgesehenen Strecken verfahren werden. Der Unternehmer bestimmt die Verkehrswege und Verkehrsregeln für Gabelstapler. Als Gabelstaplerfahrer haben Sie sich an diese zu halten. Zusätzlich müssen Sie aber auch selbst darauf achten, ob die zu befahrenden Wege für Sie geeignet sind.
Achten Sie auf die Tragfähigkeit des Weges. Besonders bei abgedeckten Gruben, Aufzügen, Kabelschächten, Rampen, Galerien, Decken u.s.w. spielt diese eine besondere Rolle. Gabelstapler bis 2 Tonnen Tragkraft wiegen ungefähr das Doppelte ihrer Tragfähigkeit. Stapler über 2 t Nenntragfähigkeit wiegen ca. 2 Tonnen plus ihre Tragkraft. Sie finden das Eigengewicht eines Gabelstaplers auf seinem Typenschild.
Auf einen Sicherheitsabstand von 0,5m zu jeder Seite des Staplers ist unbedingt zu achten.
Wenn nicht anders geregelt gilt auf jedem Betriebsgelände Schrittgeschwindigkeit und rechts vor links.