Gabelstaplerfahrer sind mindestens 18 Jahre alt.
Gabelstaplerfahrer sind geistig und körperlich geeignet.
Gabelstaplerfahrer sind ausreichend geschult und geprüft.
Zu Ausbildungszwecken dürfen Azubis unter 18 Jahren Gabelstapler fahren, sofern der Auszubildende dazu geeignet ist und ein Staplerfahrer mit nachgewiesener Eignung als Aufsichtsperson ständig dabei ist.
Geistig geeignet ist ein Staplerfahrer, wenn er z.B. einer bestimmten Situation eine logische Handlung folgen lässt. Der Gabelstaplerfahrer ist verantwortungsbewusst, umsichtig und diszipliniert.
Körperlich geeignet ist ein Staplerfahrer, wenn er das zu bedienende Gerät einwandfrei bedienen kann (im Normalbetrieb und im Gefahrfall).
Die gesundheitliche Eignung sollte von einem Betriebsarzt festgestellt werden.
Jeder Gabelstaplerfahrer wurde in den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften, in den UVVen für Gabelstapler, in der praktischen Verwendung und den wichtigsten technischen Regeln von Gabelstaplern geschult und geprüft. Diese Ausbildung kann nur ein qualifizierter Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen durchführen. Die Ausbildungsinhalte sind im DGUV G308-001 festgelegt.
Gabelstaplerfahrerausbilder erfüllen alle o.g. Bedingungen sind jedoch mindestens 24 Jahre alt, besitzen einen Meistertitel oder ähnliches, können 2 Jahre Erfahrung mit Flurförderzeugen nachweisen und haben erfolgreich den speziellen und kostenintensiven Lehrgang für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern absolviert.